
Checkliste "Mehrwertsteuer" |
|
| Diese Checkliste hilft Ihnen sämtliche Unterlagen für die Mehrwertsteuer zusammenzustellen. Falls Sie Frage haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. | |
![]() |
|
| Form und Inhalt der Rechnungen a) Name und Adresse des Leistungserbringers (im Geschäftsverkehr zulässiger Name) b) MWST-Nr. des Leistungserbringers c) Name und Adresse des Leistungsempfängers (im Geschäftsverkehr zulässiger Name) d) MWST-Nr. des Leistungsempfängers nur bei Gutschriften e) Datum oder Zeitraum der Lieferung oder Dienstleistung f) Art, Gegenstand und Umfang der Lieferung oder Dienstleistung g) Das zu bezahlende Entgelt h) Offen ausgewiesener MWST-Betrag oder Vermerk „inkl. 8.0 % MWST“ |
|
| Muster einer möglichen Rechnung | |
![]() |
|
Spezielles |
|
| Vorsteuer • Die auf Waren, Dienstleistungen, Unkosten und Investitionen bezahlte Mehrwertsteuer kann, soweit die Aufwendungen geschäftsbegründet und die Belege MWST-konform sind, zurückgefordert werden. |
|
| Skontoabzüge • Diese müssen auf der jeweiligen Rechnung vermerkt sein und haben eine Kürzung des Vorsteuerguthabens zur Folge. |
|
| Abrechnung • Quartalsweise (bei effektiver Methode und Pauschalsteuersatz) resp. halbjährlich (bei Anwendung eines Saldosteuersatzes) ist eine MWST-Deklaration auszufüllen und innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsfrist bei der Eidg. Steuerverwaltung einzureichen. Die MWST-Schuld ist ebenfalls innert dieser Frist an die ESTV einzuzahlen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins geschuldet, welcher ab CHF 100.00 separat in Rechnung gestellt wird. • Die Umsätze können brutto oder netto deklariert werden. Es empfiehlt sich die gewählte Methode beizubehalten. • Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer vereinbart (bei Rechnungsstellung) abgerechnet. Auf Antrag kann die steuerpflichtige Person die Steuer nach den vereinnahmten (bei Zahlungseingang) Entgelten abrechnen, wenn es aufgrund des Rechnungswesens einfacher ist. • Bei Abrechnung mit Saldosteuersatz wird der eingenommene resp. in Rechnung gestellte Umsatz inkl. MWST als 100 % verwendet. |
|
| Abstimmung • Mindestens einmal pro Jahr, per Datum des Geschäftsabschlusses ist ein Umsatz- und Vorsteuerabstimmung zu erstellen. |
|
| Erhaltene Rechnungen in Fremdwährung • Entgelte in fremder Währung sind für die Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer in Schweizerfranken umzurechnen (Basis: Devisenkurs Verkauf) und zwar ungeachtet der angewendeten Abrechnungsart. Die Methode Tageskurse oder monatliche Durchschnittskurse muss mindestens ein Jahr beibehalten werden. |
|
| nach oben | |
Für Sie denken und handeln wir vernetzt.