Checkliste "Mehrwertsteuer"
für neu der MWST unterstellte Personen und Gesellschaften

   

Diese Checkliste hilft Ihnen sämtliche Unterlagen für die Mehrwertsteuer zusammenzustellen. Falls Sie Frage haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

   
Sätze
• 7.6 % Normalsatz
• 2.4 % Reduzierter Satz
• 3.6 % Beherbergung
• diverse Saldosteuersätze

Form und Inhalt der Rechnungen
a) Name, Adresse und MWST-Nr. des Lieferanten/Absenders
(gemäss Eintrag im Steuerregister oder im Geschäftsverkehr zulässiger Name gemäss Handelsregisterverordnung)
b) MWST-Nr. des Absenders
c) Name und Adresse des Empfängers
(gemäss Eintrag im Steuerregister oder im Geschäftsverkehr zulässiger Name gemäss Handelsregisterverordnung)
d) MWST-Nr. nur bei Gutschriften
e) Datum oder Zeitraum der Lieferung oder Dienstleistung
f) Art, Gegenstand und Umfang der Lieferung oder Dienstleistung
g) Das zu bezahlende Entgelt
h) Offen ausgewiesener MWST-Betrag oder Vermerk „inkl. 7.6 % MWST" („inkl. MWST“ ohne MWST-Satz wird nicht akzeptiert). Ausnahme: Margenbesteuerung bei Occasionshandel: Es darf kein Hinweis auf die MWST angebracht werden! Vermerk: „Margenbesteuert“ resp. „Meldung nach Art. 47 Abs. 3 MWSTG“.

Muster einer möglichen Rechnung
   

Spezielles
• Verschiedene Steuersätze pro Rechnung: Die einzelnen Fakturapositionen müssen nach Steuersätzen gruppiert oder mit dem entsprechenden Steuersatz bezeichnet werden (Codifizierung möglich).

• Nebenkosten wie z.B. Frachten, Porti, Verpackung gehören zum Entgelt und sind mit dem selben Steuersatz zu belasten. Bei Gegenständen mit verschiedenen MWST-Sätzen können die Nebenkosten einfachheitshalber nach dem wertmässigen Anteil der gelieferten Gegenstände aufgeteilt werden.

• Bei Kassenzetteln von Registrierkassen bis CHF 400.00 kann aus Gründen der
Einfachheit auf die Angabe des Namens und der Adresse des Kunden verzichtet werden.

• Preisangabe in Fremdwährungen: Sowohl für Lieferung von Gegenständen als auch für Dienstleistungen ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in „CHF“ (Detailpreis) bekannt zu geben. Die Bekantgabe des zu bezahlenden Preises gegenüber Konsumenten alleine in fremder Währung ist nicht zulässig, jedoch als Ergänzung zur Angabe in „CHF“ möglich.

• Vorsteuer: Die auf Waren, Dienstleistungen, Unkosten und Investitionen bezahlte Mehrwertsteuer kann, soweit die Aufwendungen geschäftsbegründet und die Belege MWST-konform sind, zurückgefordert werden. Auf Essen und Getränken darf nur 50% der Vorsteuer geltend gemacht werden.

• Skontoabzüge: Diese müssen auf der jeweiligen Rechnung vermerkt sein und haben eine Kürzung des Vorsteuerguthabens zur Folge.

Abrechnung
• Quartalsweise resp. halbjährlich (bei Anwendung eines Saldosteuersatzes) ist eine MWST-Deklaration auszufüllen und innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsfrist bei der Eidg. Steuerverwaltung einzureichen. Die MWST-Schuld ist ebenfalls innert dieser Frist an die ESTV einzuzahlen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins geschuldet, welcher separat in Rechnung gestellt wird.

• Die Umsätze können brutto oder netto deklariert werden. Es empfiehlt sich die gewählte Methode beizubehalten.

• Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer vereinbart (bei Rechnungsstellung) abgerechnet. Auf Antrag kann die steuerpflichtige Person die Steuer nach den vereinnahmten (bei Zahlungseingang) Entgelten abrechnen, wenn es aufgrund des Rechnungswesens einfacher ist.

• Bei Abrechnung mit Saldosteuersatz wird der eingenommene resp. in Rechnung gestellte Umsatz inkl. MWST als 100% angesehen. Mit dem Saldosteuersatz sind die Vorsteuern im Sinne einer Pauschalen abgegolten.

Abstimmung
• Die deklarierten Umsätze und die geltend gemachte Vorsteuer sind periodisch
(mindestens einmal pro Jahr) mit der Buchhaltung abzustimmen.

Erhaltene Rechnungen in Fremdwährung
• Entgelte in fremder Währung sind für die Berechnung der Umsatzsteuer und der
abziehbaren Vorsteuer in Schweizerfranken umzurechnen (Basis: Devisenkurs Verkauf) und zwar ungeachtet der angewendeten Abrechnungsart. Die Methode Tageskurse oder monatliche Durchschnittskurse muss mindestens ein Jahr beibehalten werden.

   
 












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