|
Folgende Unterlagen sind, sofern bei Ihnen zutreffend,
zum Ausfüllen der Steuererklärung für Erbschaften und
Miteigentum nötig:
1. Sämtliche Steuerformulare 20 bis 21b und 3, 8 bis 10
2. Kopie der letzten Steuererklärung
sofern nicht von ATO ausgefüllt
3. Veranlagungsentscheide
Definitive Steuerrechnungen bzw. provisorische Schlussabrechnung,
sofern nicht von ATO bereits geprüft.
4. Verzugszinsabrechnung
Verzugszinsabrechnungen von der Steuerverwaltung.
5. Federführende Person, Vertreter/-in
Name und Adresse, Telefon-Nr.
Bankverbindung
6. Aufteilung
Namen und Adressen sämtlicher Miteigentümer
AHV-Nummer sämtlicher Miteigentümer
Anteil der einzelnen Miteigentümer
7. Wertschriftenverzeichnis
Saldi sämtlicher Bank- und Postcheckkonti per 31.12. des
letzten Jahres
Zinserträge sämtlicher Bank- und Postcheckkonti des
letzten Jahres
Sparhefte (von der Bank nachgetragen)
Unterlagen der im letzten Jahr aufgelösten Konti oder Sparhefte
Wertschriften-Depotauszug der Bank oder eigene Aufstellung
Darlehen, Darlehensvertrag und Zinsabrechnung
Zusammenstellung von Depotgebühren
8. Angaben über Vermögenswerte
Barschaft, Fahrzeuge, Wertgegenstände
Rückkaufswert oder Guthaben bei Versicherungen
9. Schulden und Schuldzinsen
Darlehensschulden/Hypotheken bei Banken oder Privaten (Verträge,
Bankauszüge)
Zinsabrechnungen von Banken oder Zahlungsbelege an Private
Angaben über noch andere offene Schulden
10. Grundstücke
gültiger amtlicher Wert und Eigenmietwert (Grundstückblatt)
Grundstücknummer gemäss Grundbuchamt
Baujahr der Liegenschaft bzw. der Eigentumswohnung
Bei Neuerwerb Kaufpreis, Datum des Grundbucheintrages (evtl.
Vertrag beilegen)
Aufstellung über Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung (Miete
und Nebenkosten separat)
Liegenschaftssteuerrechnung
Baurechtszinse
Aufstellung über Unterhalts- und Verwaltungskosten
Sachversicherungs- und Gebäudeversicherungsprämien
Detail wiederkehrende Grundgebühren für Kehricht- und
Abwasserentsorgung, etc.
Stockwerkeigentümerabrechnungen
Hinweise:
Die beste Checkliste ist immer noch die letzte Steuererklärung.
Wenn Sie zu jeder Position in der alten Steuererklärung
die neuen Belege und Angaben haben und neue oder wegfallende Ereignisse
begründen, ist bereits ein wesentlicher Teil zur Erstellung der
neuen Steuererklärung geleistet.
Bei umfangreichen Wertschriftenverzeichnissen unbedingt ein Steuerverzeichnis
durch die Bank oder Vermögensverwaltungsgesellschaft erstellen.
|