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MWST Checkliste




Diese Checkliste hilft Ihnen sämtliche Unterlagen für die Mehrwertsteuer zusammenzustellen. Falls Sie Frage haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Entwicklung MWST-Sätze seit der Einführung der Mehrwertsteuer:
Rechnung mit Mehrwertsteuer

Form und Inhalt Ihrer Rechnungen
a) Name und Adresse des Leistungserbringers
b) Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)-Nr. des Leistungserbringers
c) Name und Adresse des Leistungsempfängers
d) UID-Nr. des Leistungsempfängers nur bei Gutschriften
e) Datum oder Zeitraum der Leistung
f) Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
g) Das zu bezahlende Entgelt
h) Offen ausgewiesener MWST-Betrag oder Vermerk „inkl. 7.7 % MWST“

Muster einer möglichen Rechnung
Rechnung mit Mehrwertsteuer

Spezielles zur Rechnungsstellung
  • Verschiedene Steuersätze pro Rechnung
    Die einzelnen Fakturapositionen müssen nach Steuersätzen gruppiert oder mit dem entsprechenden Steuersatz bezeichnet werden (Codifizierung möglich).

  • Nebenkosten wie z.B. Frachten, Porti, Verpackung gehören zum steuerbaren Entgelt und sind mit demselben Steuersatz zu belasten. Bei Rechnungen mit verschiedenen MWST-Sätzen stehen für die Aufteilung der Nebenkosten folgende Varianten zur Auswahl:
    - Proportionale Aufteilung anhand der fakturierten Werte
    - Versteuerung zum Steuersatz, der in der Rechnung wertmässig überwiegt
    - Durchwegs zum Normalsatz

  • Bei Kassenquittungen bis CHF 400.00 kann aus Gründen der Einfachheit auf die Angabe des Namens und der Adresse des Leistungsempfängers verzichtet werden.








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  • Vorsteuer
    Die auf Waren, Dienstleistungen, Unkosten und Investitionen bezahlte Mehrwertsteuer kann, soweit die Aufwendungen geschäftsmässig begründet und die Belege MWST-konform sind, zurückgefordert werden.

  • Skontoabzüge
    Diese müssen auf der jeweiligen Rechnung vermerkt sein und haben eine Kürzung des Vorsteuerguthabens zur Folge.

  • Abrechnung
    - Quartalsweise (bei effektiver Methode und Pauschalsteuersatz) resp. halbjährlich (bei Abrechnung nach Saldosteuersätzen) ist eine MWST-Deklaration auszufüllen und innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsfrist bei der Eidg. Steuerverwaltung einzureichen. Die MWST-Schuld ist ebenfalls innert dieser Frist an die ESTV einzuzahlen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins geschuldet.
    - Die Umsätze können brutto oder netto deklariert werden. Es empfiehlt sich die gewählte Methode beizubehalten.
    - Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer vereinbart (bei Rechnungsstellung) abgerechnet. Auf Antrag kann die steuerpflichtige Person die Steuer nach den vereinnahmten (bei Zahlungseingang) Entgelten abrechnen.
    - Bei Abrechnung mit Saldosteuersatz wird der gesetzliche MWST-Satz in Rechnung gestellt (z.B. CHF 1'000 + CHF 77 = CHF 1'077 inkl. 7.7 % MWST). Die geschuldete MWST berechnet sich mittels Multiplikator des Branchen-Saldosteuersatzes (z.B. 6.5 % max. von CHF 1'077 = CHF 70.01). Die Differenz zwischen CHF 77.00 und CHF 70.01 stellt den kalkulatorischen Vorsteuerabzug dar.


  • Abstimmung
    Mindestens einmal pro Jahr, per Datum des Geschäftsabschlusses ist eine Umsatz- und Vorsteuerabstimmung zu erstellen.