ATO Treuhand AG 


Blumensteinstr. 2
3012 Bern

Briefpost:
Postfach
3001 Bern

Tel. +41 31 306 66 66

ato(at)ato.ch

Non-Profit Organisationen

Non-Profit Organisationen verfolgen keine wirtschaftlichen Gewinnziele, sondern verfügen über gemeinnützigen, sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Hintergrund. Zudem werden entsprechende Organisationen oftmals ehrenamtlich geführt und stehen teilweise unter öffentlichem Interesse. Die ATO Treuhand AG verfügt über das spezifische Know-how für die kompetente Betreuung von Kleinst- bis Grossorganisationen.

Folgende Dienstleistungen werden u.a. angeboten:
• Outsourcing und Unterstützung Rechnungswesen
• Eingeschränkte Revision /Prüferische Durchsicht
• Unterstützung Lohnwesen
• Unterstützung Vorstand / Stiftungsrat
• MWST-Beratung
• Unterstützung Steuerbefreiung Direkte Steuern
• Erstellung der Steuererklärung sowie Steuerstellvertretung

Nachfolgend gehen wir punktuell auf einzelne spezifische Elemente näher ein:

Outsourcing und Unterstützung Rechnungswesen
Nebst dem „ordentlichen“ Rechnungswesen unterstützen wir Sie in der Budgetierung und Berichterstattung gegenüber Banken, Behörden (z.B nach Zewo-Richtlininen, BSV-Deklarationen) und weiteren Geldgebern. Zusätzlich stehen wir im Rahmen unserer Kapazitäten für die personelle Überbrückung bei Personalwechseln zur Verfügung.






 

Unterstützung Lohnwesen
Wir unterstützen Sie sowohl beim vollumfänglichen Lohn-Outsourcing wie auch bei spezifischen Projektarbeiten.

Unterstützung Vorstand / Stiftungsrat
Was sind die relevanten Zahlen und wie sind diese zu interpretieren? Worauf müssen Sie im Controlling achten? Basierend auf der Verantwortlichkeit der Führungsorgane müssen diese über entsprechende Antworten verfügen. Wir bieten Schulungen zu finanziellen Themen und unterstützen Sie bei Sitzungen (z.B. Vorstands- oder Stiftungsratssitzung) oder Präsentation der Jahresrechnung.

MWST-Beratung
Ist die Organisation unternehmerisch tätig? Und wenn ja, in welchem Umfang und welchem Bereich? Gerade Non-Profit Organisationen stehen in einem äusserst komplexen, MWST-rechtlichen Umfeld und haben vorstehende Fragen zu beantworten.

Unterstützung Steuerbefreiung Direkte Steuern
Auch NPO-Organisationen sind steuerpflichtig. Bei Einhaltung von gesetzlich definierten Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung erlangt werden. Wir unterstützen Sie im Analyseprozess und bei den Verhandlungen mit den Behörden.