Lohnausweis
Auf Grund der erhöhten Verantwortlichkeit des Arbeitgebers in Bezug auf die Vollständigkeit der Angaben, bieten wir Ihnen eine Hilfestellung in Form der untenstehenden Checkliste an. Diese hat für Sie folgende Vorteile:
1. Unterstützung bei der Eigenkontrolle
2. Kurzes und präzises Nachschlagewerk
3. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Zur Vereinfachung Ihrer Spesenadministration finden Sie zudem eine Musterspesenabrechnung nach den Richtlinien des NLA.
>>Gschänkliliste
>>Programm eLohnausweis
>>Lohnausweis
>>Wegleitung ab 2023
>>Musterspesenreglement
Die Zustelladresse der Steuerverwaltung für die Lohnausweise ist:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Arbeitsgruppe Scanning LA
Engehaldenstrasse 12
3012 Bern
Weitere Infos finden Sie unter
www.steuerkonferenz.ch